(meist für den privaten Gebrauch)
(meist für Immobilien-Übertragungen)
(meist für Erbschaften / Scheidungen)
(Erhöhung der Gebäudeabschreibung)
(Gerichtsgutachten nach § 194 BauGB)
(Besichtigung, Kauf/Verkauf, u.v.m.)
Ein umfangreiches (großes) Verkehrswertgutachten, auch bekannt als Vollgutachten, liefert eine detaillierte Wertbestimmung einer Immobilie. Es enthält klare Erläuterungen zur Vorgehensweise und Wertermittlung. Ein typisches Verkehrswert-gutachten eines Sach-verständigen umfasst in der Regel ca. 40 - 50 Seiten und erfordert einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen für die Erstellung. Bei komplexen Sachlagen kann die Bearbeitungszeit des Gutachtens länger ausfallen.
Wenn es um Erbschaften oder Scheidungs-angelegenheiten geht und keine einvernehmliche Einigung erzielt wird, empfiehlt es sich, den Verkehrswert einer Immobilie professionell durch ein Vollgutachten bestimmen zu lassen. Ein solches Vollgutachten wird von einem offiziellen Gutachter erstellt und kann als zuverlässige Quelle vor Gericht und bei öffentlichen Behörden verwendet werden.
Je nach Verwendungszweck
können in Deutschland drei anerkannte Bewertungs-
verfahren zur Erstellung
eines Gutachtens
herangezogen werden:
-Das Ertragswertverfahren
-Das Sachwertverfahren
-Das Vergleichswertverfahren
Gutachten sinnvoll
Einvernehmliche Scheidung
Immobilienverkauf
Immobilienkauf
Erbschaft oder Schenkung
Ermittlung von Betriebsvermögen
Gutachten notwendig
Scheidung mit Rechtsstreit
Erbschaftsauseinandersetzungen
Anfechten von Erbschaftssteuer
Zwangsversteigerung
Beleihung/Finanzierung
Steuerersparnis bei Gebäudeabschreibung
Für die Erstellung eines Wertgutachtens benötigt der Sachverständige objektbezogene Unterlagen von Ihrer Immobilie.
Grundsätzlich handelt es sich dabei um folgende Objektunterlagen:
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, kann Ihnen ein Wertgutachten helfen, einen realistischen Verkaufspreis für Ihre Immobilie festzulegen.
Das Gutachten liefert Informationen darüber, welcher Preis aufgrund der aktuellen Marktsituation angemessen ist, damit Sie den Verkaufspreis für Ihr Objekt weder zu hoch noch zu niedrig ansetzen. Zudem können Sie mit einem qualifizierten Gutachten den Wert und Preis gegenüber potenziellen Käufern rechtfertigen.
Die Gebühren für ein Wertgutachten richten sich in der Regel nach den folgenden Kriterien:
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